Funktion

Angebots- & Leistungsplanung

Der Kostenvoranschlag und die geplanten Leistungen eines Klienten — die Grundlage jeder abrechenbaren Tour.

Demo vereinbaren
Angebots- & Leistungsplanung

Bevor die erste Tour fährt, steht die Frage: Welche Leistungen sind für diesen Klienten vereinbart, und wer bezahlt sie? In der Angebots- und Leistungsplanung legen Sie den Kostenvoranschlag an, wählen die Leistungskomplexe und teilen sie auf die richtigen Kostenträger auf. Das Ergebnis ist der aktive Auftrag — die Grundlage, ohne die ein Klient gar nicht erst in der Tourenplanung auftaucht. So beginnt die Abrechnungskette nicht mit dem Einsatz, sondern schon mit einer sauberen Planung.

Eine Quelle für Leistungen

Dieselben Leistungskomplexe wie in der Abrechnung — einmal gepflegt, überall gleich. Keine abweichenden Beträge.

Richtig aufgeteilt

Pflegekasse, Krankenkasse und Selbstzahler-Anteile werden von Anfang an sauber getrennt.

Grundlage der Kette

Erst mit aktivem Auftrag wird ein Klient planbar — und damit später auch abrechenbar.

Außerdem drin

  • Der Kostenvoranschlag legt fest, welche Leistungen in welchem Umfang vereinbart sind — die verbindliche Grundlage für Touren, Nachweise und Abrechnung.
  • Leistungen nach SGB V, SGB XI und Selbstzahler-Anteile werden von Beginn an den richtigen Kostenträgern zugeordnet.
  • Dieselben Leistungskomplexe wie in der Abrechnung — ändert sich ein Betrag zentral, stimmt er überall.
  • Erst mit aktivem Auftrag erscheint der Klient in der Tourenplanung — die Abrechnungskette beginnt lückenlos hier.

Kostenvoranschlag und Leistungsplanung greifen auf dieselben Leistungskomplexe wie die Abrechnung zu — kein doppeltes Pflegen, keine abweichenden Beträge.

Zusammenspiel

Arbeitet Hand in Hand mit diesen Modulen.

Häufige Fragen

Zu Angebots- & Leistungsplanung

Hängt die Planung mit der Abrechnung zusammen?

Ja. Die geplanten Leistungen nutzen dieselben Leistungskomplexe wie die Abrechnung — was geplant ist, lässt sich ohne Neueingabe abrechnen.

Kann ich Leistungen auf mehrere Kostenträger aufteilen?

Ja. Anteile nach SGB V, SGB XI und Selbstzahler werden getrennt und den passenden Kostenträgern zugeordnet.

Warum taucht ein Klient nicht in der Tourenplanung auf?

Ein Klient wird erst planbar, wenn ein aktiver Auftrag vorliegt. Das verhindert Einsätze, die später nicht abgerechnet werden können.

Kann ich einen bestehenden Kostenvoranschlag anpassen?

Ja. Ändern sich die vereinbarten Leistungen, passen Sie den Kostenvoranschlag an — die Änderung wirkt auf Planung und Abrechnung, weil beide dieselbe Grundlage nutzen.

Sehen Sie CM Ambulant an Ihrem eigenen Ablauf.

In einer persönlichen Demo zeigen wir, wie Planung, Dokumentation und Abrechnung in einem Fluss zusammenkommen.

Demo vereinbaren